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BGH, 18.06.1954 - 2 StR 353/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51
Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
Auszug aus BGH, 18.06.1954 - 2 StR 353/53
Sofern die Strafkammer bei der neuen Verhandlung feststellt, dass der Angeklagte Gelder sich nicht zueignete, jedoch unberechtigterweise für die Genossenschaft ausgab, und daher Untreue in Frage käme, wird sie den inneren Tatbestand, unter Umständen auch die Frage des Irrtums, besonders sorgfältig prüfen müssen (s. auch BGHSt 2, 194, 196) [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]. - BGH, 30.04.1952 - 5 StR 63/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.06.1954 - 2 StR 353/53
Dies wäre der Fall, wenn die Mängel der Buchführung der Genossenschaft eine Übersicht über ihre Rechte und Pflichten, mithin über ihren wahren Vermögensstand verwehrten und sie infolgedessen an der Geltendmachung berechtigter Ansprüche und Forderungen in beachtlicher Weise hinderten (RG in JW 36, 2319; 37, 2698; BGH 5 StR 63/52 vom 30. April 1952).